Wir freuen uns über Zuwendungen auf folgende Konten:
Bei Beträgen bis 50.- € ist der Zahlungsbeleg (Kontoauszug etc.) zur Vorlage beim Finanzamt ausreichend. Wir sind selbstverständlich als gemeinnützig anerkannt und stellen Ihnen für größere Spenden eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus.
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